Unsere Geschäftsbedingungen für eine faire Geschäftsbeziehung
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Rücktrittsrecht längstens 3 Tage nach Erstellung, jedoch nur, wenn diese uns vor Versand erreicht. Bei Artikeln mit Druck ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Der Vertragstext wird nicht gespeichert und ist nicht online abrufbar.
§ 3 Preise
(1) Etwaige Änderungen, z.B. in Ein- und Ausfuhrzöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen, Frachtkosten und Versicherungs- und/oder Kriegsversicherungsprämien, welche nach Erstellung des Auftrags erfolgen, gehen zu Gunsten oder zu Lasten des Käufers, ohne dass etwaige Erhöhungen dem Käufer zur Rückgängigmachung des Auftrags Veranlassung geben könnten.
(2) Alle Angebote gelten nur für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe in Deutschland. Alle Preise sind ohne MwSt. Unsere Preisangaben sind freibleibend und gültig, bis Ihnen eine neue Preisliste zugeht. Druckfehler im Katalog oder in der Preisliste berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen. Preisänderungen werden Ihnen schnellstens mitgeteilt.
(3) Maße und Mengen der bestellten Waren werden so genau wie möglich berücksichtigt. Abweichungen von 5 -10 % nach oben oder unten sind zu tolerieren.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung oder behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - , hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(4) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
(5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
(6) Falls vereinbart ist, dass der Käufer ihren Auftrag, z.B. bezüglich Maße, Dessins, Modelle, noch näher spezifizieren werden und der Käufer die für die Aufstellung dieser Spezifikation vereinbarte Frist überschritten haben, so kommt eine dadurch entstandene Verzögerung in der Lieferung für ihre Rechnung, unbeschadet des Rechtes der Verkäufer, den nicht rechtzeitig spezifizierten Auftrag ganz oder teilweise zu streichen.
(7) Falls eine Ware von uns unverzollt verkauft wird, so gibt eine Erhöhung der Einfuhrzölle, Umsatzsteuer und/oder sonstiger Steuern und/oder Zölle dem Käufer nicht das Recht, den Auftrag zu annullieren; auch eine Änderung etwaiger Qualitätsvorschriften und/oder Einwände, welche aufgrund von Patentschriften, Warenzeichen und anderen dergleichen Rechte durch Dritte erhoben werden sollten, können auf keinen Fall zur Rückgängigmachung des Auftrages seitens des Käufers führen.
(8) Falls der Käufer die Ware bei Ankunft, aus welchem Grund dies auch sein mag, nicht sofort in Empfang nehmen, so sind alle daraus erwachsenden Kosten (z.B. Lagerungskosten), für ihre Rechnung, unbeschadet unseres Rechtes, die Ware an einen Dritten zu verkaufen und den ursprünglichen Käufer für einen etwaigen Verlust haftbar zu machen.
§ 5 Muster / unveredelte Ware
Auf Muster bzw. unveredelte Ware gewähren wir nur nach vorheriger Absprache ein Rückgaberecht. Nur in einwandfreiem und wiederverkaufbaren Zustand zurück gesendete Ware werden gutgeschrieben. Unfrei an uns geschickte Ware können wir nicht annehmen.
§ 6 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 7 Mängelgewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377, 378 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist er nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist er verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Geringfügige Farbabweichungen bei Webeanbringungen, insbesondere bei Glas, Keramik und Porzellan, können produktionsbedingt nicht ausgeschlossen werden. Auch bei Doming verändert die Harzaufbringung häufig geringfügig den ursprünglichen Farbton. Farbabweichungen können auch durch die Artikelfarbe entstehen, wenn nur einfarbige Werbeanbringung bestellt wurde (z.B. blauer Artikel mit gelben Druck = Gelb hat Grünstich). Bei unbestimmten Farbangaben, wie z.B. nur „Rot", verwenden die Veredler ein Standardrot. Sonst muss die Farbnummer und das Farbsystems angegeben und evtl. ein Farbzuschlag akzeptiert werden.
(4) Ist der Verkäufer zur Mangelbeseitigung /Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
(5) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
(6) Nicht sichtbare Mängel sind binnen einer Ausschlussfrist von einem Jahr schriftlich gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist sind sämtliche Mängelrechte erloschen.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer erklärt dies ausdrücklich. In der Pfändung der Kaufsache durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer der Pfändung widersprechen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den Ausfall.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturierungsendbetrages (einschl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnahme oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Im Falle der Zahlungseinstellung oder im Falle eines Antrags auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens kann der Verkäufer verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner im einzelnen bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4) Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für den Verkäufer.
(5) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 9 Daten, Logos und Vorlage
(1) Der Kunde ist verantwortlich, dass die von ihm eingereichten Vorlagen (Logos, Fotos, Druckvorlagen, etc.) nicht mit Rechten Dritter (Marken /Urheberrechte, etc.) behaftet sind. Der Kunde stellt den Verkäufer insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
(2) Alle personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden grundsätzlich
vertraulich behandelt. Die Daten werden ausschließlich zu Zwecken der technischen Administration, zur Kundenverwaltung, zur Auftragsabwicklung und für das eigene Marketing verwendet
und nur im jeweils dafür erforderlichen Umfang. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt
nicht. Als Ausnahme gelten hier Dienstleister, die im Auftrag des Autors handeln.
Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken
jederzeit durch Mitteilung an den Autor widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach
Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs werden wir die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu
Marketingzwecken nutzen und verarbeiten.
§ 10 Zahlung
(1) Bei Aufträgen mit Veredelung oder individueller Herstellung (z.B. Doming, Button, Sonderanfertigungen) sind bei Neukunden 80 % Vorkasse bei Auftragserteilung zu leisten. Bei Dauerkunden ist die Forderung bei Auslieferung bzw. nach Rechnungsstellung innerhalb 10 Tagen rein netto zu zahlen. Bei Sonderanfertigungen, Groß- und Importaufträgen ist stets 100 % Vorkasse die Regelzahlungsbedingung! Andere Zahlungsbedingungen müssen ausdrücklich vom Verkäufer schriftlich in der Auftragsbestätigung bestätigt worden sein. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen (30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung). Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde, die zur Beitreibung des überfälligen Rechnungsbetrages durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder Inkassounternehmens entstandenen Kosten in Höhe einer vollen Anwaltsgebühr, zuzüglich Auslagenpauschale gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zu erstatten
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredit zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
(4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§ 11 Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur so weit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.
(2) Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Teile, Verkäufer und Käufer, der Geschäftssitz des Verkäufers, Mannheim.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Erstklassiger Kundenservice ist das Kennzeichen von KAVUM Werbeartikel